Aber hier leben,
nein danke!

Um gleich mit der Tür ins Haus oder besser: dem Tor in die Stadt zu fallen – Henri Lefebvres Le droit à la ville ist ein wichtiges Buch, und es ist ein gutes Buch. Deshalb ist es wichtig und gut, dass es jetzt endlich ins Deutsche übersetzt vorliegt. Der Nautilus-Verlag hat Das Recht auf Stadt in seine Reihe Flugschriften aufgenommen, anders als die meisten anderen Bände der Reihe eine etwas dickere Flugschrift, die zu werfen – wie sonst sollte man eine Schrift zum Fliegen bringen? – gefährlich werden könnte. Tatsächlich ist Lefebvres Buch eher eine Studie oder ein Essay, auch theoretisch von angemessenem Gewicht, das nicht leichtfertig auf den zur Parole gemodelten Titel zu reduzieren ist. Mithin wird es erst in dieser Reduktion zum »Klassiker«, nämlich so, wie es der Verlag annonciert: »der Klassiker der Recht-auf-Stadt-Bewegung«.

»Kritische Stadtforscher wie David Harvey, Peter Marcuse oder Niels Boeing beziehen sich in ihrer radikalen Gesellschaftskritik auf Henri Lefebvre, der das Konzept (Recht auf Stadt; R. B.) 1968 entworfen hat«, heißt es im Klappentext. Der Verlag wirbt im Buch auch für Boings im letzten August ebenfalls als Flugschrift erschienenes Von Wegen. Überlegungen zur freien Stadt der Zukunft; Boing zitiert darin ein paarmal Lefebvre und widmet sein Buch den „Aktivist*innen des Hamburger Netzwerks Recht auf Stadt«. Ein solcher Aktivist ist Christoph Schäfer, der wiederum mit einem Vorwort für Lefebvres Recht auf Stadt betraut wurde. Er will Lefebvres Band als Manifest empfehlen, als Handbuch: »Die Zeit ist reif für dieses Buch. Dieses Buch ist für die, die in Städten wohnen … Es ist ganz wichtig für Euch, NGOs, Stadtteilzentren, Sozialarbeiter*innen … Es ist aber vor allem für dich, die du gerade in die Stadt gezogen bist, auf der Suche nach Abenteuern, nach Musik, nach einem leidenschaftlichen Leben … Nehmen wir uns das Recht auf Stadt! Es liegt auf der Straße, es hängt in Bäumen und versteckt sich unter Pflastersteinen. Los geht’s!«

Wohlan! Doch für solchen Aktionismus, mit dem Schäfer die Aktualität von Lefebvres Recht auf Stadt demonstrieren will, muss man das Buch nicht lesen, geschweige denn, sich mit dem auseinandersetzen, was der Autor mit der zur Parole geronnenen Formel eines »Rechts auf die Stadt« überhaupt beabsichtigt. Es reicht bis dahin tatsächlich, Schäfers Vorwort als Pamphlet zu nehmen, das nahtlos an die euphorische Erzählung von Aneignung und Teilhabe, von Stadt als unserer Fabrik und von Wünschen, die die Häuser verlassen, anschließt – eine Erzählung, die entgegen der Behauptung, keine Stellvertreterpolitik zu betreiben, ebensolche (nicht »als Gegensatz«, sondern gekonnt im Sinne einer »erweiterten, vielstimmigen Politik der ersten Person«) inszeniert; eine Erzählung, die vor allem der Selbstbestätigung dient und sich wie ein geschönter Geschäftsbericht liest, eine immer schon positive Bilanz des Einvernehmlichen: Proklamiert wird eine Politik, die gar nicht scheitern kann; und das ist das Problem, und als Problem auch das Thema Lefebvres, das wirklich und nicht bloß behauptet als »theoretische Unterfütterung« vielschichtiger Strategien des Lebens und Überlebens in den Städten diskutiert werden sollte. Gerade das Konzept »Recht auf Stadt« erweist sich nämlich mehr als experimentell und vage, mitunter sogar als inkonsequent und, gerade wenn man Lefebvre als Marxisten ernst nimmt, als undialektisch.
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Die Besprechung erschien in einer Kurzfassung in der ›konkret‹, Heft 6 / 2016.

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Henri Lefebvre, ›Das Recht auf Stadt‹, aus dem Französischen von Birgit Althaler, mit einem Vorwort von Christoph Schäfer, Nautilus: Hamburg 2016, 222 S. brosch.